Selbstverwaltung | |||||
Allgemeine Hinweise | |||||
Hier werden demnächst allgemeine Hinweise zur
völkerrechtlichen Selbstverwaltung zu finden sein. Da die Seite noch im Aufbau ist und
einiges an Arbeit zu bewältigen ist, wird noch um etwas Geduld gebeten. Bis dahin können Sie schon viele Hinweise aus der zugehörigen Präsentation erfahren. Diese Präsentation ist zum Schutz mit einem Passwort versehen, welches aber nur eine Bearbeitung verhindert. Da OpenOffice nicht mit passwortgeschützten Präsentationen umgehen kann, muß diese mit PowerPoint wiedergegeben werden. Wer dies nicht hat, kann hier einen kostenlosen Viewer herunter laden. http://powerpoint-viewer-2007.soft-ware.net/download.asp Jetzt ist die Präsentation auch als pdf-Präsentation hier verfügbar. Diese hat zwar keine Animationen, ist aber genauso informativ und einfach zu lesen. Grundsätzlich sind die hier zu findenden Informationen für Souveräne oder die, die sich in ihrer Entwicklung auf dem Weg zum echten Souverän befinden, gemacht. Für Sklaven, Humankapital, Schäfschen, Kompfortaffen oder dergleichen, sind die hier zu findenden Informationen oft verwirrend, provokativ oder schlicht unverständlich, ja sogar teilweise bedrohlich, da die gewohnte und als vermeintlich sicher empfundene Eintönigkeit einem unheimlichen Änderungspotential gegenüber gestellt wird. Diese Personen sollten sich in der Regel anderen Spielwiesen zuwenden, welche kein "Risikopotential" in sich haben. Die anderen, welche Änderungen anstreben, sind herzlich eingeladen die Reise zu beginnen. Dabei wird es unvermeidbar sein, sich von vielen gewohnten Automatismen zu verabschieden und vor allem Eigenverantwortung zu übernehmen. Es darf und soll durchaus hier munter abgeschrieben werden, was aber keinesfalls das eigene, selbständige Denken ersetzen soll und kann!!! Wer sich auf die Reise macht, der muß fortwährend prüfen und verbessern, seine Position immer wieder optimieren und Fehler ausmerzen. Das ist ein Prozess, welcher mit einiger Arbeit verbunden ist. Das hier angebotene ist dabei lediglich ein Werkzeug und Hilfsmittel. Ein echter Souverän entwickelt im Laufe seiner Entwicklung eigene und individuelle Werkzeuge, auch wenn sich dabei sicher viele ähneln werden. Hier eine Abhandlung über die "natürliche Person", welche zum Verständnis hilfreich ist. Weiterführende Informationen finden Sie unter anderem hier. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß die hier zu findenden Arbeiten sehr wohl einer Überprüfung bedürfen und keinesfalls als unfehlerhaft gesehen werden sollten. Es handelt sich lediglich um wichtige Hinweise und Ausführungen, welche dem Verständnis und als Vorlage für eigene Ausarbeitungen dienlich sind. Das Denken sollte daher nie abgeschaltet werden und jeder muß für sich selbst die brauchbare Wahrheit heraus finden!
Die rechtlichen Betrachtungen zur Norm der "natürlichen
Person" haben sich im Laufe der Zeit verändert, was mit der damit
verbundenen Entrechtung zu tun hat. Bitte beachten Sie unbedingt, daß die
"natürliche Person" eine Norm ist und das es dementsprechend fatal ist,
wenn sich jemand zur "Norm" erklärt! Es geht hier richtig um den
Nutzungsanspruch dieser Norm!!! "Der Familienname steht grundsätzlich nicht zur freien Verfügung des Namensträgers. Da nämlich der Familienname ein wichtiges Identifizierungsmerkmal ist, besteht ein öffentliches Interesse an der Beibehaltung des überkommenen Namens...."!!! Diese Aussage wiegt schwer und zeigt einen vermeintlichen Anspruch des "Staates" an, welcher sich bis in die Rechtsebene des Menschen selbst hinein zieht, was mehr als fragwürdig ist. Hier werden Ursache und Wirkung auf den Kopf gestellt. Ist doch der Mensch mit seiner Nutzung des Namensrechtes der natürlichen Person, nicht nur einfach die Legitimationsquelle des "Staates", sondern er ist die faktische Grundlage des Bestehens eines jeden Staates schlecht hin. Wie das früher mal aussah, daß wird aus dem folgenden Auszug einer Abhandlung deutlich sichtbar: "Das älteste Zeugnis für die Anerkennung eines zivilrechtlichen Namensuntersagungsrechts bildet ein Urteil der Leipziger Juristenfakultät vom Jahr 1781: „Dieweilen Niemand verwehrt werden mag, den Gebrauch seines Namens einem Dritten zu untersagen....überhaupt aber einem Jeden das Recht, den Gebrauch seines Namens einer dritten Person zu untersagen, zusteht“. (Zitat nach OPET S 314, HERMANN aaO (Anm 9), S 336 f.)" Hier gilt es also ein echtes Verständnis zu erlangen, da damit die rechtliche Position eines Menschen in der Gemeinschaft definiert wird. Es dürfte schwer möglich sein entsprechend aufzutreten, wenn kein Verständnis vorhanden ist. Die Norm der natürlichen Person stellt hier ein wichtiges Werkzeug der untersten Normenebene dar, welches Grundlage für ein rechtlich verbindliches Miteinander ist.
Der Bereich allgemeine
Hinweise zur Selbstverwaltung wird natürlich mit speziellen Ausführungen
erweitert, welche Sie über die Startseite erreichen können. In
Vorbereitung sind jetzt zum Thema Selbstverwaltung, "Was
ist das?" und "Wie
geht das?". Weitere Spezialisierungen werden nach Bedarf folgen. |
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Vorlagen - Muster | |||||
Hier finden Sie Muster und
Vorlagen, die hilfreich bei der Ausgestaltung und Umsetzung
von Selbstverwaltungen sind. Hier schon einige neutrale Musterschreiben
als Anregung und zum herunter laden: Bitte beachten Sie unbedingt, daß es
sich um Muster handelt. Diese unter Ausschaltung des Verstandes einfach zu
nutzen, ist weder empfehlenswert, noch praktisch. Auch die zur Verfügung
gestellten Muster unterliegen dem potentiell möglichem Fehlerteufel und es
ist fatal, wenn viele Menschen damit die gleichen Fehler übernehmen! Auch
unterliegen die Inhalte der Muster einer ständigen Weiterentwicklung, was
sich aus der Komplexität der Sache ergibt. Hier darf auch gerne Anregung
von außen erfolgen, was der Entwicklung der Muster und somit der
Allgemeinheit hilfreich ist!!! (Diese Muster sind im OpenOffice Format. Zum Herunterladen bitte mit der rechten Maustaste anklicken und "Ziel speichern unter" wählen.)
Gesetzblatt,
Proklamation,
Verfassung,
Verordnung über Siegel,
Gesetzbuch,
Gesetz über Ausweise, Diese und künftige weitere Dokumente finden Sie ab jetzt im Archiv zum Herunterladen bereit gestellt. Eine weitere wichtige Quelle für Anregungen finden Sie bei den Proklamationen von Selbstverwaltungen. Beachten Sie bitte dabei, daß eine Verwendung der dort zu findenden Texte grundsätzlich der Zustimmung der Urheber bedarf. Also, bitteschön immer anfragen ob und in welchem Umfang Texte für eigene Zwecke übernommen werden dürfen. Bitte beachten Sie bei der schriftlichen
Bekanntmachung, daß gelegentlich die Empfänger wechseln. Bitte überprüfen
Sie daher vorher immer im Weltnetz, ob zum Beispiel die Botschafter noch
die selben sind! Auch die Anschriften können gelegentlich wechseln!
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Proklamationen von Selbstverwaltungen | |||||
Selbstverwaltungen, welche nicht über
die möglichen Mittel verfügen, werden hier künftig die Möglichkeit
bekommen, ihre Proklamationen zu veröffentlichen, damit
Öffentlichkeit hergestellt wird. Bitte beachten Sie, daß dies weltweit
möglich ist. Auch wenn derzeit noch wenige übersetzte Seiten zur Verfügung
stehen, ist Die natürliche Föderation eine internationale Organisation und
steht somit allen Völkern dieser Welt zur Verfügung.
Auch wenn Sie über eine eigene Weltnetzseite verfügen
sollten, so macht es doch Sinn, wenn Sie sich hier registrieren und listen
lassen. Gemeinschaft ist dabei ein wichtiger Faktor. Sollten Sie sich also
in diesem Fall mit den Zielen der natürlichen Föderation in Resonanz
befinden, dann wenden Sie sich an uns. |
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Völkerrecht in Theorie und Praxis | |||||
Deutsche Rechtsprechung in
völkerrechtlichen Fragen 1986 - 1993
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Nr.89/1 | Ein neuer Staat erwirbt seine Völkerrechtspersönlichkeit unabhängig von seiner Anerkennung oder Nichtanerkennung durch die bloße Tatsache seines Entstehens; die in der Anerkennung liegende Feststellung, daß der Staat entstanden sei, ist nur deklaratorischer Natur. |
A new state becomes a subject of public international law ipso facto, irrespective of its recognition or non-recognition by other states. Any recognition is only declaratory in nature. |
Oberverwaltungsgericht Münster, Urteil vom 14.2.1989 (18 A 858/87), NVwZ 1989, 790 (ZaöRV 51 [1991], 191) (s.310 [89/1])
Quelle: Max Planck Institut
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Selbstbestimmung, Sezession und Anerkennung:
Völkerrechtliche Aspekte der Unabhängigkeit des Kosovo (II)
Christian Pippan/Wolfram Karl
Der erste Teil dieses Gemeinschaftsbeitrags erschien in Heft 3-2008 des Europäischen Journals für Minderheitenfragen. Darin wurde untersucht, ob sich die Unabhängigkeitserklärung des Kosovo auf ein Sezessionsrecht stützen kann. Im Mittelpunkt stand dabei das Selbstbestimmungsrecht der Völker, das sich allerdings in einem Spannungsverhältnis zum Prinzip der territorialen Souveränität der Staaten befindet. „Äußere Selbstbestimmung“ bzw ein Recht auf Sezession ist daher im Allgemeinen zu verneinen. Eine Ausnahme von der Regel liegt aber vor, wenn einem Volk vom Gesamtstaat die „innere Selbstbestimmung“ vorenthalten wird, was insbesondere der Fall ist, wenn es von der Teilhabe am politischen Prozess ausgeschlossen ist und seine Angehörigen dauerhaft schwersten Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt sind. Dann greift ein „remediales Selbstbestimmungsrecht“ Platz, das in letzter Konsequenz auch zur Abspaltung berechtigt. Dieser Fall scheint im Falle des Kosovo gegeben.
Quell: EJM 4, (2008), 211-224 DOI 10.1007/s12241-008-0030-z
Aktuell wird
dieses Potential von den meisten Selbstverwaltern noch nicht wirklich
erkannt. Anscheinend scheuen diese den nötigen Aufwand, ihre
völkerrechtlichen Selbstverwaltung mit eigenen Regelwerken auszustatten und auch
international zu proklamieren. Dies ist aber notwendig, da nur damit eine
einwandfreie Definition erfolgt. Auch im Völkerrecht ist Recht(s)sicherheit ein wichtiges Thema und dies sollte daher
berücksichtigt werden. Wer hier nicht in der Lage ist korrekt aufzutreten,
der braucht sich nicht zu wundern, wenn er nicht ernst genommen wird.
Die natürliche Föderation
Copyright © 2010 Patzlaff, Thomas. Alle Rechte vorbehalten.
Stand: 13. September 2013