Öffentliche Erklärungen     
Allgemeine Hinweise
Hier werden völkerrechtliche und öffentliche Erklärungen sowohl von Selbstverwaltungen wie auch der natürlichen Föderation veröffentlicht. Auch natürliche Personen oder andere unabhängige Völkerrechtssubjekte können hier öffentliche Erklärungen abgeben. Wer dies beabsichtigt, muß sein Vorhaben und seine Begründung dazu an die Natürliche Föderation übermitteln. Diese entscheidet dann über die Annahme des Ersuchens und über eine Veröffentlichung.
 
  Liste der öffentlichen, völkerrechtlichen Erklärungen nach Datum:

Völkerrechtliche Erklärung der SV Thomas PATZLAFF vom 06. Juni 2010

Völkerrechtliche Erklärung der SV MARTIUS vom 20. Juni 2010

Grundsatzerklärung der SV Thomas PATZLAFF gegenüber dem Job Center Berlin Mitte vom 02. Juni 2010

Protestnote der Selbstverwaltung Thomas PATZLAFF, zum Mandat im UN-Sicherheitsrat, vom 13.Oktober 2010

Protestnote der Selbstverwaltung Tobias SOMMER vom 10. Mai 2012

Internationale Erklärung der - Selbstverwaltung Thomas PATZLAFF - betreffend P a u s e r, Enrico vom 5. Juli 2012

Völkerrechtliche Erklärung gegenüber der Freistaatlichen Religionsgemeinschaft LichtlandD, vertreten durch S c h ä t z l e i n, Helmut, vom 18. September 2012

Völkerrechtliche Protestnote der - Selbstverwaltung Thomas PATZLAFF - betreffend der Körperschaft "Demokratie für Deutschland", vom 25. Oktober 2015

 

Völkerrechtliche Erklärung der Selbstverwaltung Thomas PATZLAFF vom 06. Juni 2010
Mit elektronischer Post vom 01. Juni 2010 wurde die SV Thomas PATZLAFF von der Gründung der "Öffentlich-Rechtlichen Stiftung auf Basis der Selbstverwaltung natürlicher Personen gemäß UN-Resolution A/RES/56/83 und Bürgerlichem Gesetzbuch (geltende Fassung)" vom 11. Mai 2010, unterschrieben am 14. Mai 2010 durch Ronny Günter Weißenberg (Weihsenberg), Christoph Hennig und Ivette Elfi Pfeiffer (Weihsenberg), in Kenntnis gesetzt.

Dem Gründungsvertrag ist unter dem Punkt "Stiftungsstock" folgendes zu entnehmen:

"Das gesamte Staatsgebiet des Deutschen Reiches in den Grenzen von 1913 und alle staatseigenen Betriebe im In- und Ausland sowie jegliches dingliche und geistige Eigentum des zum oben genannten Staatsgebiet gehörenden Volkes."

Gegen diesen Anspruch wird hier völkerrechtlich und öffentlich Protest und Widerspruch eingelegt!

Weiterhin heißt es unter dem Punkt "Besitz und Nutzung":

"Die derzeitigen Besitzer, Nutzer, Verwalter des bezeichneten Gebietes tragen vollständig die Verantwortung für das jeweilig genutzte Gebiet. Diese Menschen sind gemäß der Menschenrechte und der jeweils anwendbaren Gesetze in der vollen persönlichen Haftung (z.T. in der BRD nach GG, BGB, StGB, HGB und allen anderen)."

Gegen diesen Anspruch wird hier völkerrechtlich und öffentlich Protest und Widerspruch eingelegt!

Begründung:

Der Anspruch auf die Einverleibung des Staatsgebietes des Deutschen Reichs, inklusive des gesamten Volksvermögens, stellt eine völkerrecht(s)widrige Annektion / Aneignung dar. Ein solcher Anspruch kann nur durch das betroffene Volk in seiner Gesamtheit oder anteilig völkerrechtlich legal erfolgen. Mit diesem Anspruch stellt sich diese Stiftung auf eine Stufe mit der NGO BRD GmbH, welche aber im Gegensatz zu dieser Stiftung über das Gewaltmonopol zur Durchsetzung ihrer völkerrecht(s)widrigen Annektion verfügt.

Menschen, welche nicht Bestandteil der o. g. Stiftung sind, vorzuschreiben nach welchem Recht sich diese zu verhalten haben, dazumal diese betroffenen Menschen hier kein Mitspracherecht hatten oder haben, ist ein schwerer Menschenrecht(s)verstoß und kann nicht toleriert werden. Auch in diesem Punkt ist die Ähnlichkeit im Vorgehen der NGO BRD GmbH nicht zu übersehen und dies ist unter keinen Umständen duldbar.

Da sich die Stiftungsgründer explizit auf das UN-Kriegsrecht beziehen, gelten hier auch die bestehenden internationalen Verträge, wie das internationale Vertragsrecht. Danach sind Verträge nichtig, die zum Zeitpunkt der Unterzeichnung gegen die allgemeinen Regeln des Völkerrecht verstoßen. Für den Fall, daß hier nicht das gesamte Vertragswerk nichtig sein sollte, so sind es zumindest die hier aufgezeigten Abschnitte.

Groß-Berlin, den 06. Juni 2010

P a t z l a f f, Thomas

Hier ist der Stiftungsvertrag in der übermittelten Version zu lesen:

Völkerrechtliche Erklärung der Selbstverwaltung MARTIUS vom 20. Juni 2010
Die Selbstverwaltung MARTIUS schließt sich der Erklärung der Selbstverwaltung Thomas PATZLAFF, vom 06. Juni 2010, in vollem Umfang an.

Heilbronn, den 20. Juni 2010

F o r s c h n e r, Claudia


 

Grundsatzerklärung der Selbstverwaltung Thomas PATZLAFF gegenüber dem Job Center Berlin Mitte vom 02. Juni 2010
  Die Selbstverwaltung Thomas PATZLAFF gibt hiermit öffentlich eine Grundsatzerklärung gegenüber dem Job Center Berlin Mitte, vom 02. Juni 2010 ab. Den vollständigen Inhalt können Sie hier einsehen. Bitte beachten Sie dabei, daß diese Datei mit 1.476 kB relativ groß ist und daher das Laden einige Zeit dauern kann. Dieser Grundsatzerklärung wurde heute per Fax an das Job Center Berlin Mitte übermittelt und wird morgen per Einschreiben-Rückschein, als Originaldokument versendet.

Groß-Berlin, den 02. Juli 2010

P a t z l a f f, Thomas

 

Protestnote der Selbstverwaltung Thomas PATZLAFF gegen die Vertretung der NGO BRD GmbH der "Drei Mächte" für "Deutschland" im UN-Sicherheitsrat, vom 13. Oktober 2010
 

Hiermit protestiert die Selbstverwaltung Thomas PATZLAFF gegen die Aufnahme einer NGO BRD GmbH der „Drei Mächte“, als nicht vom deutschen Volk legitimierte Vertretung, eines von den Alliierten gegründeten, neuen „Deutschlands“ im UN Security Council. Deutschland ist weder eine Völkerrechtssubjekt, noch ist es in irgendeiner Form vom deutschen Volk geschaffen oder legitimiert worden. Dieses Deutschland verfügt über keinerlei Organe und ist aktuell genauso handlungsunfähig wie das originale Völkerrechtssubjekt „Deutsches Reich“, gemäß den Vorgaben der Militärregierung, „Deutschland als ganzes“.

Die NGO BRD GmbH der „Drei Mächte“ ist ein Verwaltungskonstrukt der „Drei Mächte“ und verfügt lediglich über eine Duldung durch das deutsche Volk, welche durch Lug und Betrug und durch Gewaltanwendung erschlichen worden ist. Dieses Organ ist gegenüber dem deutschen Volk eine Feindstaatenvertretung, genauso wie die UN ein Zusammenschluß der Gegner des Deutschen Reiches ist. Die NGO BRD GmbH der „Drei Mächte“ segelt unter falscher Flagge und vertritt nicht die Interessen des deutschen Volkes.

Groß-Berlin, den 13. Oktober 2010

P a t z l a f f, Thomas

 

Protestnote der Selbstverwaltung Tobias Sommer vom 10. Mai 2012
 

Protestnote

Die Selbstverwaltung Tobias SOMMER schließt sich der Erklärung der Selbstverwaltung Thomas PATZLAFF vom 13. Oktober 2010 bezüglich der „Mitgliedschaft“ der NGO BRD im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen vollumfänglich an.

Preußen, Provinz Hannover, 10.05.2012

 

Internationale Erklärung der - Selbstverwaltung Thomas PATZLAFF - betreffend P a u s e r, Enrico vom 5. Juli 2012
  P a u s e r, Enrico, mit dem in seiner Eigenschaft als Generalbevollmächtigter der - Selbstverwaltung Enrico PAUSER - diplomatische Beziehungen zur - Selbstverwaltung Thomas PATZLAFF - bestanden hatten, hat im Namen von P a t z l a f f, Thomas und der
- Selbstverwaltung Thomas PATZLAFF - gegenüber Dritten Forderungen geltend gemacht und Äußerungen getätigt, welche in keiner Weise autorisiert waren. Die - Selbstverwaltung Thomas PATZLAFF -, sowie deren Generalbevollmächtigter P a t z l a f f, Thomas erklären hiermit Protest gegen dieses Verhalten. Es gab keinerlei Absprachen diesbezüglich und auch keine allgemeine Befugnis derart zu handeln und damit in hoheitliche Belange der - Selbstverwaltung Thomas PATZLAFF - einzugreifen.

Die - Selbstverwaltung Thomas PATZLAFF - und P a t z l a f f, Thomas behalten sich das Recht vor, Schadensersatz gegen P a u s e r, Enrico geltend zu machen. Die diplomatischen Beziehungen wurden mit heutigem Datum beendet und auch die Anerkennung des Völkerrechtssubjektes - Selbstverwaltung Enrico PAUSER - wurde aufgehoben. Damit wurde jede Beziehung zu P a u s e r, Enrico beendet.

Alle von P a u s e r, Enrico, im Namen der - Selbstverwaltung Thomas PATZLAFF - und von P a t z l a f f, Thomas ausgesprochenen Forderungen und Äußerungen gegenüber Dritten werden hiermit für unheilbar nichtig erklärt. Sollte Dritten damit oder dadurch  ein Schaden, welcher Art auch immer entstanden sein, so wenden sich diese bitte nach dem Verursacherprinzip, an P a u s e r, Enrico.
Jegliche Ursächlichkeit auf Seiten der - Selbstverwaltung Thomas PATZLAFF - und / oder von P a t z l a f f, Thomas, wird hiermit verbindlich zurückgewiesen und verneint.

Groß-Berlin, den 5. Juli 2012

P a t z l a f f, Thomas

 

Völkerrechtliche Erklärung gegenüber der Freistaatlichen Religionsgemeinschaft LichtlandD, vertreten durch S c h ä t z l e i n, Helmut, vom 18. September 2012
 

Sehr geehrter Herr S c h ä t z l e i n,

hiermit widerspreche ich Ihrer Erklärung der Annexion des Völkerrechtssubjekts Deutsches Reich vom 1. Mai 2012 und zugleich der darin unbelegt behaupteten Annexion des Deutschen Reichs vom 12.12.2008 aus formalen und faktischen Gründen.

Soweit ich das beurteilen kann, erfüllen Sie zwar die Bedingung, ein souveränes Völkerrechtssubjekt zu sein, genauer - eine Glaubensgemeinschaft, die als eine Art Kirchenstaat installiert ist, aber Ihnen fehlen faktisch die Mittel, eine Annexion zu realisieren und aufrechtzuerhalten. Ich gehe nicht davon aus, daß Sie in dem annektierten Gebiet Ruhe und Ordnung aufrechterhalten könnten, so wie es erforderlich wäre - wie im Fall der völkerrechtswidrigen Plünderungen durch die Organe der Besatzerverwaltung BRD.

Formal mag eine Annexionserklärung wohl denkbar sein, aber dem entgegen steht der beständige Weltkrieg, der normales Völkerrecht weitgehend suspendiert und unwirksam macht. Da es sich bei dem beständigen Krieg um einen Weltkrieg handelt, ist das Völkerrecht nicht nur in einigen Gebieten der Welt, sondern weltweit suspendiert, und unter diesen Umständen sind Gebietsstandsänderungen nur vorläufig / latent zu realisieren.

Die völkerrechtliche Klärung von Gebietsständen unterliegt keiner Verjährung, bedarf aber zu ihrer Klärung der vollständigen Wirksamkeit des Völkerrechts und der Abwesenheit eines Krieges zwischen den betroffenen Völkerrechtssubjekten. Da in unserem Fall die Organe des Deutschen Reichs durch die Alliierten beseitigt wurden und das „Deutsche Volk“ im Sinne eines belebten Volkskörpers / einer Volksgesellschaft mittlerweile nicht mehr vorhanden ist, kann der beständige Weltkrieg formal und faktisch nicht beendet werden. Der besitzlose Zustand des Deutschen Reichs ist daher aktuell weder formal noch faktisch zu beenden. Damit kann das Völkerrecht nicht in Wirkung treten.

Somit kann eine Annexion zwar erklärt werden, aber nicht in Wirkung treten. Hinzu kommt, daß genau genommen die Existenzberechtigung des Deutschen Reichs ohne das dazu gehörende Volk nicht mehr beständig ist. Dies kann aber wegen des beständigen Weltkrieges nicht in Wirkung treten, da somit das Völkerrecht nicht mehr greift.

Einzig beständig ist derzeit lediglich ein Erbanspruch aller deutschstämmigen Bewohner, so dieser eingefordert werden würde.

Einziger Ausweg ist der vollständige Ausstieg der deutschstämmigen Bewohner aus allen Rechtsnormen - auch aus dem beständigen Völkerrecht! Damit fällt das formale Mittel der Annexion aber ebenfalls weg, wohingegen die Wirksamkeit des Völkerrechts und des Kriegsrechts damit für diese Menschen nicht mehr relevant ist. Damit wird der Weg frei zu einer Staatsneugründung und zur Umsetzung der vorhandenen Erbansprüche, die dann aber nicht formal, sondern faktisch in Wirkung zu bringen sind. Das bedeutet, daß zunächst der Volkskörper / die Volksgesellschaft entstehen muß, der / die dann auf der Grundlage des Naturrechts sein / ihr Erbe faktisch in Besitz nehmen darf und muß.

Im Zusammenhang mit dem faktisch nicht mehr bestehenden „Deutschen Volk“ und aus ethischen Gründen muß ich dagegen protestieren, daß Sie für das „Deutsche Volk“ und im Namen des „Deutschen Volkes“ Erklärungen abgeben. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um eine „Freiheitserklärung“ handelt oder ob es in guter Absicht erfolgte. Es bleibt eine nicht zu duldende Anmaßung! Sie sind vom „Deutschen Volk“ genausowenig legitimiert wie Sie auch nicht von allen Teilen der noch überlebenden Restdeutschen legitimiert sind. Meine Erlaubnis haben Sie auf jeden Fall nicht eingeholt, bevor Sie Erklärungen, vermeintlich auch in meinem Namen, abgegeben haben. Eine solche anmaßende Handlung ist auch nicht durch treuhänderisches Argumentieren gedeckt.

Desweiteren mache ich Sie auf meine Willenserklärung vom 2. März 2011 aufmerksam. In dieser habe ich meinen Anspruch auf freie Bewegung auf dem Boden des Deutschen Reichs und auf die Nutzung dessen Ressourcen, gerichtsverwertbar und urkundlich belegt, bekanntgemacht. Dem wurde nicht widersprochen. Unter bestimmten Umständen kommt dies in der Wirkung einer Annexion gleich, ist aber keine. Als Inhaber der Nutzungsrechte auch der Ressource „Boden“ des Deutschen Reichs wäre ich von einer Annexion direkt betroffen und hätte darüber in Kenntnis gesetzt werden müssen. Auch wenn dies nur ein einfacher Formmangel zu sein scheint, so ergibt sich daraus ein wirksames Widerspruchsrecht, das ich hiermit wahrnehme.

Diese Erklärung stellt keine Kriegserklärung oder einen sonstwie gearteten feindlichen Akt dar, sondern soll Klarheit in die rechtliche Lage und die Verteilung von Ansprüchen bringen. Ihr Einsatz für die Freiheit bleibt davon unberührt und ist unbestreitbar eine wertvolle Leistung. Wir befinden uns, wie Sie auch erklären, in einer Zeit der Erneuerung, während der es nicht angebracht wäre, alte Fehler zu wiederholen und / oder aus der vermeintlichen Not heraus mit zu niedrigen Qualitätskriterien zu agieren. Noch nie in der bekannten Geschichte gab es einen echten deutschen Staat, der von unten nach oben, also aus dem Volk heraus, begründet wurde. Jetzt gibt es nicht nur die Möglichkeit, sondern es ist notwendig, da andernfalls der Untergang unvermeidlich erscheint.

Die von Ihnen als Völkerrechtssubjekt begründete Glaubensgemeinschaft stellt einen Schritt in Richtung Souveränität und Handlungsfähigkeit dar, der richtig auf Naturrecht und nicht auf alten, korrupten Normen beruht. Damit haben Sie die Voraussetzungen geschaffen, an der Neugründung eines echten Deutschen Reichs mitzuwirken. Auf Grund der sehr speziellen Gestaltung Ihrer internen Normen und Anforderungen ist es aus meiner Sicht jedoch nicht zu erwarten, daß ein wesentlicher Teil der deutschen Bevölkerung sich für die Mitwirkung in Ihrem Mikrostaat entscheiden wird.

Wie Sie selbst propagieren, soll jeder Mensch, der sich für die Souveränität entscheidet, sein Leben nach seiner eigenen Auffassung leben. Es wird sich daraus zwingend ergeben, daß es viele verschiedene Konstellationen und Denkrichtungen geben wird. Es werden also zunächst eher kleinere Verbindungen entstehen, doch diese unter dem Schirm Ihres Mikrostaates zu sammeln, wird nach meiner Auffassung nicht möglich sein.

Es wäre auch nicht der Weg, den Sie selbst in Ihren Veröffentlichungen aufzeigen.

Souveränität kann nicht erzeugt werden, sondern muß wachsen. Dementsprechend werden sich viele verschiedene Völkerrechtssubjekte entwickeln. Würden diese nun alle einen Führungsanspruch für sich in Anspruch nehmen, wie es jetzt leider meist der Fall ist, dann würde es ewig dauern, bis sich daraus ein neuer Staat begründen ließe.

Es bedarf also in der Außenwirkung eines Rahmens, denn ohne Außenwirkung wird die wachsende Gesellschaft nicht wahrgenommen werden und kann sich gegen fremde Mächte auch nicht positionieren. Ein solcher Rahmen muß aber neutral und frei von jeglicher Ideologie sein. Da Sie zum Beispiel bestimmte Menschen schon von vornherein ausschließen, können Sie selbst diesen Rahmen nicht herstellen.

Da dies ein bekanntes Problem ist, wurde die Einigung Deutscher Souveräne begründet, unter der sich alle deutschen Völkerrechtssubjekte sammeln können, um zusammen an der Zukunft zu arbeiten und die Staatsneugründung vorzubereiten. Diese Souveräne sind alle im Sinne des Ting gleichgestellt, und es wird ausschließlich auf Konsensbasis gearbeitet. Jede Meinung und jede Denkrichtung kann sich also einbringen, ohne dabei etwas zu verlieren. Die sich bildenden Strukturen sind dynamisch und nicht starr. Eine Verselbständigung der Strukturen, wie in den üblichen Systemen, ist daher weitgehend auszuschließen.

In meiner Funktion als 'Radstimme' der Einigung Deutscher Souveräne kann ich Ihnen anbieten, sich an dieser Entwicklung zu beteiligen, so Sie die bereits vorhandene Allianz der Souveräne von Ihren Absichten überzeugen können.

Groß-Berlin, den 18. September 2012

P a t z l a f f, Thomas

 

 

Völkerrechtliche Protestnote der - Selbstverwaltung Thomas PATZLAFF - betreffend der Körperschaft "Demokratie für Deutschland"
 

Die Körperschaft „Demokratie für Deutschland“ hatte mit Datum vom 05.01.2015 eine Verfassung für „Deutschland“ in Kraft gesetzt. Diese Inkraftsetzung wurde auf der Weltnetzpräsenz zudem als „rechtmäßig“ erklärt. Es wurde weiter erklärt, daß es sich dabei um die Neugründung eines Staates handelte. Quelle: http://www.demokratiefuerdeutschland.de/

 

Aus der Veröffentlichung erschloß sich, daß diese Körperschaft subsidiär, stellvertretend, in Geschäftsführung ohne Auftrag, für das deutsche Volk und den deutschen „Staat“ handeln war.

 

Gegen diesen vorgeblich völkerrechtlichen Akt wendete sich diese völkerrechtliche Protestnote.
Der Begriff „Deutschland“ wurde von den Alliierten bereits als das Deutsche Reich in den Grenzen von 1937 definiert. Zusätzlich wurde, laut dem 2+4-Vertrag, 1990 der Begriff „Deutschland“ ebenfalls im Sinne der Alliierten verwendet. Daher war eine erneute Nutzung dieses Begriffs ausgeschlossen. Das Deutsche Reich hatte bisher Bestand und konnte nur durch eine Entscheidung des gesamten deutschen Volkes umbenannt, aufgelöst und / oder neu gegründet werden. Dies war aber bisher nicht geschehen.

 

Die Körperschaft „Demokratie für Deutschland“ konnte bisher bestenfalls eine Neugründung eines Völkerrecht(s)subjektes legal realisieren aber nur unter Verwendung einer freien Bezeichnung. Auch eine Abspaltung eines Teils des Deutschen Reichs wäre denkbar und möglich gewesen, wobei dabei das gleiche Problem hätte berücksichtigt werden müssen. Aus der veröffentlichten „Verfassung“ ergab sich aber, daß explizit das Gebiet als aus den deutschen Ländern bestehend definiert wurde. Ein völkerrechtliches Handeln für das Deutsche Reich war zwar im deutschen Recht, in Form der Geschäftsführung ohne Auftrag, möglich, wäre aber trotz dem mit dem Tatbestand des Landes- und Hochverrates kollidiert. Über die rechtlichen Folgen könnte bestenfalls ein künftiges, legales deutsches Gericht entscheiden, welches aber bisher nicht verfügbar war.

 

Die in Kraft gesetzte „Verfassung“ konnte bestenfalls für die Körperschaft „Demokratie für Deutschland“ eine gültige Norm darstellen, jedoch nicht für das deutsche Volk, wie sich aus dem Inhalt ergab. Aus Sicht des deutschen Volkes konnte es sich bei dieser „Verfassung“ höchstens um einen Entwurf handeln, da dieses nicht an der Schaffung mitwirken konnte. Die behauptete „Gültigkeit“ für das deutsche Volk würde real einer willkürlichen Okkupation gleich kommen. Faktisch würde sich diese politische „Verfassung“ dann in nichts von dem aufgezwungenen Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland unterscheiden. Die in vielen Punkten gleichartige, inhaltliche Ähnlichkeit könnte dabei den Schluß zulassen, daß ähnliche Beweggründe Motivation für die veröffentlichte Ausführung gewesen waren.

 

Es wurde auch darauf hingewiesen, daß Demokratie die Macht der Mehrheit über eine Minderheit darstellte und somit immer ein ungerechtes System entstanden war. Es wurde ebenfalls darauf hingewiesen, daß der Begriff „Staat“ ein Geschäftsmodel darstellte und kein Völkerrecht abbilden konnte, da es bisher lediglich ein Völkergewohnheitsrecht gab. Alle Ansätze zur Bildung eines echten Völkerrechtes wurden durch den bisher laufenden Weltkrieg wirksam verhindert.

 

Als souveränes Völkerrechtsubjekt und zugleich Teil des deutschen Volkes protestierte ich hiermit gegen die Ansprüche der „Demokratie für Deutschland“ und erklärte diese für illegal und nichtig. Die zu erkennende Vorgehensweise stellte einen Akt der Gewalt dar und konnte keinesfalls Recht abbilden. Die dargestellten positiven Absichten blieben davon unberührt.

 

Groß-Berlin, den 25. Oktober 2015

P a t z l a f f, Thomas

 

 

 

 

Die natürliche Föderation
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Stand: 25. Oktober 2015